„Die heutige Zustimmung von Bundesministerin Gewessler zur Renaturierungsverordnung ist von uns nicht wortlos hinzunehmen. Niederösterreich ist weiterhin gegen eine solche Verordnung und leistet bereits jetzt Herausragendes im Bereich Naturschutz“, stellt die niederösterreichische Naturschutz-Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz anlässlich der heutigen Abstimmung im EU-Ministerrat fest. „29 Landschaftsschutzgebiete, die rund 22,4 % der Landesfläche abdecken, sprechen eine klare Sprache. Darüber hinaus gibt eine Fülle von Projekten und die Maßnahmen, die Biodiversität und Artenschutz in Niederösterreich fördern. Ich erinnere nur beispielhaft an das erst kürzlich gestartete Projekt AMooRe zur Renaturierung von Feuchtgebieten.“
Zusätzliche Belastungspakete, finanzielle Zumutungen und eine enorme Verwaltungsvervielfachung aus Brüssel seien daher überhaupt nicht das, was es in Niederösterreich brauche. „Wieder einmal will uns Brüssel völlig realitätsferne Maßnahmen und überschießende, ja kontraproduktive Ziele aufzwingen,“ stellt Rosenkranz fest und ergänzt: „Die Umsetzung des Gesetzes hat auf jeden Fall erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Alleine das Verbot der Bewirtschaftung von 10 % der Waldflächen wird den Verlust an Wirtschaftsleistung bedeuten. Auch gibt es nicht ausreichende Klarheit, was die Ernährungs- und Versorgungssicherheit betrifft. Klar ist nur, dass es damit zu einer weiteren Verteuerung von Lebensmitteln kommen wird. Von den Umsetzungskosten und deren Finanzierung wird auch noch nicht gesprochen“, so Rosenkranz weiter.
„Meine Überzeugung ist, dass echter Naturschutz mit Verstand in einem Dialog auf Augenhöhe mit allen Beteiligten und damit partnerschaftlich mit der Bevölkerung vor Ort gelebt werden muss. Mit dem heutigen Beschluss und der Stimme von Bundesministerin Gewessler wird aber Naturschutz von oben nach unten aufgezwungen und ist damit von vornherein zum Scheitern verurteilt,“ ist Rosenkranz überzeugt.
„Das heutige Vorgehen von Bundesministerin Gewessler ist verantwortungslos und es werden hier im Übrigen Gerichte zu entscheiden haben,“ so Rosenkranz abschließend.