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23. Dezember 2006

Rosenkranz: Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld aufheben

Investitionen in die Familien sind Investitionen in Zukunft und Gegenwart

FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Barbara Rosenkranz unterstrich heute die Richtigkeit und Notwendigkeit des Kinderbetreuungsgeldes. Dessen Aufgabe sei es nicht, Frauen zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen, sondern ihnen die Wahlfreiheit zu geben, ihre Kinder entweder selbst zu betreuen oder betreuen zu lassen. Deshalb sei es auch längst an der Zeit, endlich die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld aufzuheben. Dann könnten auch jene Frauen, die dies wollten, sofort in ihren Beruf zurückkehren, ohne das Kindergeld zu verlieren.

Insgesamt liege bei der Familienförderung aber noch vieles im Argen, führte Rosenkranz weiter aus. Der Bundesregierung und auch SPÖ und Grünen seien unsere Familien in keiner Weise ein Anliegen. Notwendig seien etwa Änderungen zur Herstellung der Steuergerechtigkeit. Im Sinne dieser müsse jede Besteuerung dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgen. Diese sei für Eltern gegenüber Kinderlosen durch die Kinderkosten natürlich vermindert, erklärte Rosenkranz. Im freiheitlichen Modell des Familiensplittings würden die Kinderkosten als solche berücksichtigt. Der durch die Unterhaltspflicht gebundene Teil des Einkommens, also jene Summe, die für die Kinder aufgewendet werden müsse, werde in diesem Modell nicht besteuert. In Frankreich stehe dieses Prinzip außer Frage.

Im Übrigen handle es sich bei all diesen Dingen um Investitionen, betonte Rosenkranz, und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Gegenwart. Von jedem Euro, der Familien zur Verfügung stehe, würden bis zu 80 Cent unmittelbar in Güter des täglichen Bedarfs, die in Österreich produziert würden, investiert. Auf diese Weise kurble man auch die Wirtschaft an.


 

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