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23. November 2007

Rosenkranz: Asylberechtigte vor Scheinasylanten schützen

Für FPÖ ist der ausschließliche Abbau des Rückstaus bei Asylverfahren zu wenig

FPÖ-Sicherheitssprecherin NAbg Barbara Rosenkranz fordert nach der Einigung der Koalitionsparteien zum Asylgerichtshof weiterreichende Maßnahmen. "Um künftig faire und zügige Verfahren gewährleisten zu können, bedarf es neben der Entstauung und einer grundsätzlichen Verfahrensstraffung vor allem auch zielführender Änderungen der Verfahren an sich."

Für Rosenkranz ist hier an erster Stelle ein Neuerungsverbot festzuschreiben - und in Folge rigoros umzusetzen, wie es auch in der sonstigen Rechtsordnung üblich sei. Immer neue Verfahren unter Zugrundelegung immer neuer Fluchtgeschichten einleiten zu können, öffne dem Missbrauch Tür und Tor. Die FPÖ-Sicherheitssprecherin erinnert in diesem Zusammenhang an den Fall der zunächst verhafteten Safete Zegaj, die umgehend wieder aus der Schubhaft entlassen wurde, weil sie einen neuen - ihren bereits siebenten! - Asylantrag gestellt hatte.

"Solchen kaltschnäuzigen Versuchen Asyl zu ertrotzen, obwohl bereits ein Antrag abgelehnt wurde, ist ein Riegel vorzuschieben", betont Rosenkranz. "Scheinasylanten sind maßgeblich dafür verantwortlich, wenn sich die Verfahren jener Asylwerber verzögern, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Das gleiche gilt für Identitätstäuschung oder-nichtpreisgabe. In solchen Fällen darf kein Verfahren aufgenommen werden. Andernfalls kommt es zu einem neuerlichen Rückstau, der wiederum zu Lasten von in ihren Herkunftsländern tatsächlich Verfolgten und - nicht zu vergessen: des österreichischen Steuerzahlers geht." Abschließend hält Rosenkranz fest: "Die Jubelmeldungen von SPÖ und ÖVP kommen zu früh. Um die Problematik zu langer und wider rechtsstaatlicher Normen aufgenommener Verfahren zu lösen, bedarf es mehr als der Einsetzung eines Asylgerichtshofes."



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